Unfall-Versicherung
Liebe Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen
in Österreich passieren jährlich 811.000 Unfälle, 73% davon während der Freizeit. Leider gehören sehr viele Kinder durch Fehleinschätzungen bei Spiel und Sport, aber auch im Straßenverkehr zu den Unfallopfern.
Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist Ihr Kind gegen Schulunfälle (auf dem Schulweg, in der Schule und bei Schulveranstaltungen) versichert. Ab 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es ein einmaliges Versehrtengeld, erst ab 50% eine Versehrtenrente. Diese Leistungen stellen nur eine Basisversorgung dar, Freizeitunfälle fallen nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Erfahrungsgemäß passieren bei Schulveranstaltungen auch Unfälle, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind ( z.B. Bergrettung oder Hubschrauberbergung ).
Der Elternverein hat mit der UNIQA-Versicherung eine SCHÜLER-KOLLEKTIVUNFALLVERSICHERUNG für SCHUL- und FREIZEITUNFÄLLE für alle jene Schüler abgeschlossen, deren Eltern den Mitgliedsbeitrag für den Elternverein einbezahlt haben.
Deckungsumfang:
Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle im Zusammenhang mit der Teilnahme am Schulunterricht und an Schulveranstaltungen (z.B. Wintersport-, Sommersportwochen, Projektwochen, Intensivsprachwochen, Exkursionen und Lehrausgänge) als auch Unfälle in der Freizeit und in den Ferien, rund um die Uhr und weltweit. Vereinbart gilt auch der Versicherungsschutz für die vorgeschriebene Praxistätigkeit innerhalb des Schuljahres und der Ferien inklusive Wegunfälle. Mitversichert ist das Risiko der Kinderlähmung, die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer- Meningoencephalitis und Lyme-Borreliose gem. Art 12 der AUVB 1999.
Versicherungssumme und Leistungen:
EUR 10.000.– für Dauerinvalidität*), Leistung bis EUR 40.000.– **)
EUR 2.000.– für Tod durch Unfall
EUR 500.– für Unfallkosten
EUR 3 .000.– für Bergungskosten inkl. Hubschrauberbergung
SOS Rückholung nach Unfall oder Krankheit bei Schulreisen aus dem Ausland
*) Leistung ab 1% Dauerinvalidität
**) Progressive Steigerung, ab 91 % Invalidität beträgt die Leistung EUR 40.000,-
Gültige Bedingungen: Klipp & Klar für die Unfallversicherung – Fassung 01/2005
Was, wann, wo und wie versichert ist, können Sie hier downloaden!
Uniqa
Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Walter Schmidsberger unter der Telefonnummer +43 1 213 33 – 1830 oder per Email unter walter.schmidsberger@uniqa.at gerne zur Verfügung.